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Allgemeine Geschäfts Bedingungen (AGB)

Geltung / Allgemeines
 
(1) Die nachfolgenden AGB gelten für alle von SaWe Fotografie (nachfolgend: Fotograf) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge ein und desselben Auftraggebers.
SaWe Fotografie schließt Verträge – sofern nicht ausdrücklich abweichendes vereinbart wurde – ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab. Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Fotografen gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor. Der Einbeziehung entgegenstehender oder ergänzender Vertragsbedingungen des Vertragspartners wird ausdrücklich widersprochen. Diese sind ausnahmslos nur gültig, wenn und insoweit sie im Einzelfall schriftlich vereinbart wurden. Insbesondere gelten Vertragserfüllungshandlungen des Fotografen nicht als Zustimmung zu von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.
 
(2) „Fotografien“, "Videografien", und "Fotodesing Produkte" im Sinne dieser AGB sind alle von SaWe Fotografie hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, Dia-Positive, Negative usw.). Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von dem Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.

(3) Der Fotograf kann den Auftrag – zur Gänze oder zum Teil – auch durch Dritte (Labors etc.) ausführen lassen. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist der Fotograf hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, die Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeorts und der angewendeten optisch-technischen (fotografischen) Mittel... Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.

(4) Alle vertraglichen Abschlüsse und Vertragsangelegenheiten werden in Deutscher Sprache verfasst!
 
(5) Abgeschlossene Verträge werden in schriftlicher und elektronischer Form niedergelegt und im Sinne der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert. Es gelten diesbezüglich die Angaben unserer Datenschutzrichtlinie.

(6)Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder im Laufe ihrer Dauer werden oder sollte der Vertrag eine Lücke aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Dies gilt nicht, wenn die unwirksame Bestimmung eine der Hauptleistungspflichten regelt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen. Aus dem Umstand, dass der Fotograf einzelne oder alle der ihm zustehenden Rechte nicht ausübt, kann ein Verzicht auf diese Rechte nicht abgeleitet werden

Angebot / Vertragsabschluss
(1) Die Angebote des Fotografen sind – sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden – freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch für sämtliche Angaben in Preislisten, Prospekten etc.

(2) Die Erteilung eines Auftrags an SaWe Fotografie kann sowohl schriftlich (per Brief, E-Mail, Fax etc.) als auch mündlich (persönlich, telefonisch) erfolgen. Der Fotograf übermittelt dem Auftraggeber innerhalb angemessener Zeit nach Einlangen des Auftrags eine Auftragsbestätigung (Angebotsannahme) oder informiert ihn über die Ablehnung des Auftrags. Durch die Annahme kommt ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber zustande, wodurch die wechselseitige Leistungspflicht ausgelöst wird.
 
(3) 2.3. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, Lichtbilder und/oder Filmwerke einschließlich der in § 42 UrhG normierten Nutzungsrechte über den Onlineshop zu erwerben. Darüber hinausgehende Nutzungsrechte müssen mit dem Fotografen gesondert vereinbart werden. Das Angebot des Fotografen im Onlineshop ist rechtsverbindlich. Der Kaufvertrag kommt durch Einlangen der Bestellung beim Fotografen zustande. Der Bestellvorgang wird durch Auswahl der gewünschten Produkte in den Warenkorb in Gang gesetzt und durch Anklicken des Kaufbuttons am Ende des Bestellvorgangs abgeschlossen. Der Fotograf stellt die vertragsgegenständlichen Produkte nach Zahlungseingang entweder durch Übersendung an die vom Vertragspartner bekannt gegebene Anschrift oder als Download-Datei zur Verfügung.
 
(4) Vom Fotografen genannte Liefer-/Leistungstermine und -fristen sind nur Annäherungswerte und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Aus der Nichteinhaltung von unverbindlichen Liefer-/ Leistungsfristen und –Terminen können keine Ansprüche gegen den Fotografen hergeleitet werden. Der Fotograf hat die Leistung aber jedenfalls innerhalb von 30 Tagen ab Vertragsabschluss zu erbringen, wenn kein anderer Zeitrahmen vertraglich festgeschrieben wurde.

Nutzungs-, Leistungsbedingungen und Urheberrecht

(1) Dem Fotograf steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos zu. Urheberrechte sind nicht übertragbar.
 
(2) Der Fotograf überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber. Nutzungsrechte werden vorab vertraglich vereinbart. 
Jede Veränderung, Weiterverarbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Fotografen. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich ohne Absprache mit dem Fotografen nicht gestattet ist. Bei Auftragsarbeiten welche eine gewerbliche erweiterte Nutzung der, Bild arbeiten darstellt greifen vertraglich zugesicherte Sonderregelungen welche von diesen AGB abweichen können. Diese sind mit dem Fotografen schriftlich zu fixieren. Grundsätzlich werden die Nutzungs- und Verwertungsrechte so wie Verwendungsdauer auf der Rechnung ausgewiesen. Diese sind für den Kunden bindend.

(3) Eine kommerzielle/ gewerbliche Nutzung der Lichtbildwerke im Nachhinein - gleich welcher Form vorliegend - durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Fotografen erfolgen. Dies gilt auch für Bilddateien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden. Diese weitergehende Nutzung ist dem Fotografen angemessen nach vorheriger Absprache zu vergüten und wird separat in Rechnung gestellt und alle erweiterten Nutzungsrechte, so wie die Länge der Nutzung in einem separaten Vertrag festgeschrieben.

(4) Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars
 
(5) Erteilt der Fotograf die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotos, so kann er verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung den Fotografen zum Schadensersatz.

(6) Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPG. Die Menge liegt im Ermessen des Fotografen und der Abwesenheitsdauer. Die Auswahl trifft der Fotograf. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.

(7) Dem Fotograf wird das Recht eingeräumt, eine Best-of-Auswahl der Bilddateien als Präsentation der eigenen Arbeit zu nutzen, um sie so potentiellen Kunden oder Geschäftspartnern in verschiedenen Formen zu zeigen. Er darf die Bilddateien ohne Einschränkung für seine, Werbeunterlagen, und Muster verwenden. Der Auftraggeber spricht den Fotografen von Rechten Dritter vollumfänglich frei. Eine Veröffentlichung im Internet oder anderen sozialen Medien erfolgt bei Honorierten Auftragsarbeiten nicht. Der Kunde kann spätestens bei Übernahme der Erstabzüge/BildDVD ect. solchen Verwendung der Aufnahmen durch den Fotografen ausdrücklich widersprechen.

(8) Bei Vereinbarung verbindlicher Liefertermine oder Lieferfristen kann der Vertragspartner – sofern es sich nicht um ein Fixgeschäft handelt – bei Lieferungsverzug nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt vom Vertrag lässt den Anspruch auf Ersatz des durch verschuldete Nichterfüllung verursachten Schadens unberührt. Ist die Erfüllung zu einer fest bestimmten Zeit oder binnen einer fest bestimmten Frist bei sonstigem Rücktritt  und gerät der Fotograf in Verzug, so gilt der Vertrag ohne weiteres Zutun als aufgelöst, sofern der Vertragspartner dem Fotografen nicht umgehend mitteilt, auf die Vertragserfüllung weiterhin zu bestehen. Allfällige Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

(9) Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen müssen schriftlich vereinbart werden.

Nebenpflichten
 
(1) Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Bearbeitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
 
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, etwaige Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist der Fotograf berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.


Vergütung

(1) Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar vereinbart bzw. es gelten die zu dem Zeitpunkt aktuellen Preislisten und Angebote von SaWe Fotografie. Diese wird als Pauschale inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie zuzüglich eventueller Reisekosten berechnet.

(2) Fällige Rechnungen, bzw. ausgewiesene Anzahlungen, sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Fotos, Alben, Kunstdrucke etc. Eigentum des Fotografen.

(3) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitraumes vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeilenhonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist.
 
(4) Eine Anzahlung  des vereinbarten Honorars ist bei Buchung, als Kaution innerhalb von 7 Tagen zu errichten. Wird die Anzahlung nicht fristgerecht getätigt, erlischt das Recht auf verbindliche Reservierung.

(5) Sollte die Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleistung vom Auftraggeber innerhalb 3 Tagen nach Unterzeichnung widerrufen werden, so wird generell eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30% des vereinbarten Honorars zzgl. Fahrtkosten fällig (Beratung, Telefongebühren, Erstellung Kostenvoranschlag etc.).
 
(6) Wenn die hier vereinbarte Leistung vom Kunden storniert wird und der Fotograf für den stornierte Auftrag mindestens einen gleichwertigen Auftrag vereinbaren kann, wird die volle Summe der Anzahlung zurückerstattet. Sollte jedoch eine Differenz, hinsichtlich des Wertes der neu gebuchten Auftrages, zu dieser Vereinbarung bestehen, wird der Fotograf die Summe der Differenz einbehalten und die restliche Summe der Anzahlung zurückerstatten. Kann nachweislich keine anderweitige Buchung von Seiten des Fotografen wahrgenommen werden bzw. wurden weitere Anfragen aufgrund des bestehenden Vertrags nachweislich nicht mehr angenommen, entsteht dem Fotografen demnach ein Vermögensschaden, der mit 85% des vereinbarten Basishonorars (Honorar ohne Nebenkosten wie Buchkosten, Reise- und Fahrtkostenpauschalen) in Rechnung gestellt wird.

(7) Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall oder Todesfall, die zu einer Absage des Auftrages führen. Eine Überprüfung/ Nachweis der Situation liegt im Ermessen des Fotografen.

(8) Hinweis für Verwerter:
Bitte beachten Sie: Wer regelmäßig künstlerische oder publizistische Leistungen von beispielsweise selbständigen Designern, Grafikern, Textern oder Fotografen für seine werblichen Aktivitäten verwendet, ist ein sogenannter Verwerter und muss eine Abgabe an die Künstlersozialkasse leisten. Mehr Informationen finden Sie hier: http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/unternehmer/kuenstlersozialabgabe/index.php


Haftung/ Gefahrübergang

(1) Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.

(2) Für Schäden oder Verlust an/von Negativen oder digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf die geleistete Anzahlung bzw. Rechnungssumme.

(3) Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Fotografen ausgeschlossen.

(4) Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(5) Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten. Die Art und Weise der Übermittlung kann der Fotograf bestimmen.

(6) Die Organisation und Vergabe von Buchungen an den Fotografen, sowohl die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.

(7) Sollte es kurzfristig zum Ausfall des geplanten und namentlich bekannten Fotografen kommen, so darf SaWe Fotografie  einen mitarbeitenden,  entsprechend qualifizierten Fotografen einsetzen, so das der Kunde nicht ohne Fotograf am Tag des Auftrages bleibt und um die hier vereinbarten Pflichten zum Fotografieren zu erfüllen.

(8) Im Falle, dass der Kunde den mitarbeitenden Fotografen nicht akzeptiert, kann der Kunde entscheiden, die Vereinbarung zu beenden und die erhält die volle Anzahlung zurück.

(7) Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung der Bilder beim Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.


Datenschutz

Siehe gesonderte Datenschutzerklärung nach DSGVO (HIER KLICKEN) 


Rücktrittsrecht / Widerrufsbelehrung
(1) Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen vom mit uns geschlossenen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:

SaWe Fotografie
Inhaber Sascha Werner 
Adersstr.40
42119 Wuppertal 
Telefon: 0177 /55 40 848
Telefax: 0202 / 27 25 71 56
Mail : info@sawe-foto.de

Mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

(2) Folgen des Widerrufs.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen, während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

(3) In nachstehenden Fällen ist das Rücktrittsrecht ausgeschlossen:
• bei Verträgen über Dienstleistungen, wenn der Unternehmer – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers sowie einer Bestätigung des Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der vierzehntägigen Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde.
• bei Verträgen über Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind;
• bei Verträgen über Waren, die nach ihrer Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden;
• bei Verträgen über Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware, die in einer versiegelten Packung geliefert werden, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;
• bei Verträgen über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten, wenn der Unternehmer – mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers, verbunden mit dessen Kenntnisnahme vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vorzeitigem Beginn mit der Vertragserfüllung, und nach Zurverfügungstellung einer Ausfertigung oder Bestätigung nach § 5 Abs 2 oder § 7 Abs 3 – noch vor Ablauf der Rücktritts- /Widerrufsfrist mit der Lieferung begonnen hat.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Das Muster-Widerrufsformular als PDF-Datei zum Download -> Muster Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an die weiter oben angegebene Adresse zurück.)


Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:_________________________________

Bestellt am (*)/erhalten am (*): __________________________________
Name des/der Verbraucher(s): __________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): __________________________________

Datum: _______________ Unterschrift des/der Verbraucher(s) __________________________________
                                                                                          (nur bei Mitteilung auf Papier)

(*) Unzutreffendes streichen.

ENDE DER AGB

Stand: 28. Dezember 2020  

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